FDP Position zur Stärkung von Handels - und Gewerbetreibenden, in Verbindung mit der Stärkung kultureller und touristischer Angebote in der Arnstädter Innenstadt.

Im Innenstadtbereich standen und stehen in naher Zukunft mehrere Schließungen von Handelsgeschäften an. Zusätzlich zum bestehenden Leerstand ergibt sich mit Blick auf die Attraktivität der Innenstadt für die Bürger ein nicht zufriedenstellender Zustand, der in eine Geschäftsaufgabespirale münden kann.

Mit der Konzentration auf das Kerninnenstadtgebiet im Bereich der jetzigen Fußgängerzone sind die Anreize für Ansiedlungen von Handels- und Gewerbetreibenden neu auszurichten. Bestehende und potenzielle Gewerbetreibende wünschen unkomplizierte Regelungen. Eine Vereinfachung bestehender Regeln sollten sich positiv auf die Standortattraktivität auswirken.
Ein Citymanager kann dazu beitragen, ein einheitliches Auftreten der Innenstadthändler zu befördern, gemeinsame Aktionen zu planen und Koordinator für Ansiedlungsinteressenten sowie Vermieter sein.

Erste Maßnahmen:
1.Konzepte zur Machbarkeit für ein Online-Informations- und Dialogportal im Kontext einer digitalen Verwaltung zu entwickeln, mit der Möglichkeit, Informationen sowie Dokumente zur Verfügung zu stellen und online zu bearbeiten.

2. Die kommunalen Satzungen auf ihre Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit und einschränkenden Wirkungen für potenzielle Handels- und Gewerbetreibende zu prüfen. Die Satzungen müssen so einfach wie möglich gestaltet werden, um größere Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtssicherheit für Händler, Handwerker, Gastronomen, Hotel- und Pensionsbetreiber, Immobilieneigentümer und Kulturschaffende sicherzustellen.

3.Schaffung von Voraussetzungen für den Einsatz eines Citymanagers.

4.Es ist zu prüfen, wie die verkehrliche Erreichbarkeit der Innenstadt verbessert werden kann. Dies erfolgt im Einklang mit einer fortwährenden Gestaltung von bestehenden Parkraum und Kurzzeitparkplätzen.

5.Es ist zu prüfen, wie diejenigen Eigentümer unterstützt werden können, die Ladengeschäfte innerhalb des Kerninnenstadtbereiches neu vermieten wollen.

6. Es ist zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine Investition mit Magnetwirkung in der Innenstadt anzusiedeln.

7.Es ist zu prüfen, wie bei Konflikten und Problemen von Innenstadthändlern und Gastronomen mit der Stadtverwaltung ein direkter Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung für schnelle und unbürokratische Abhilfe sorgen kann.

8. Schaffung eines Leerstandsmanagement, z.B. unter Einbeziehung von Kunst- und Kulturschaffenden, Vereinen und Verbänden, um Immobilieneigentümern eine zeitlich beschränkte Zwischennutzung zu ermöglichen. Damit kann in verschiedenen Bereichen eine Stärkung der regionalen Identität erreicht werden. Das Leerstandsmanagementsystem kann in ein Online-Informations- und Dialogportal integriert werden, um Anbieter und Nachfrager effizient zusammenzubringen.