Zum Februar-Stammtisch des FDP-Stadtverbandes stand neben anderen Themen die Ilmenauer Baumschutzsatzung auf der Tagesordnung. Dieses Thema wurde bereits im Januar aus dem Kreis der Mitglieder des Stadtverbandes eingebracht. Es wurde dabei vorgeschlagen, den Sinn und Zweck der Baumschutzsatzung zu diskutieren und zumindest für den Bereich von Grundstücken, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, zu hinterfragen.


Grund dieses Vorstoßes war die erlebte Praxis, dass viele Grundstückseigentümer noch relativ junge Bäume fällen bevor sie unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen und damit zur Belastung werden. Es wurde dabei die Ansicht vertreten, dass eben diese Grundstückseigentümer in der Regel ihre Bäume auch stehen lassen, wenn sie keine Beeinträchtigungen ihrer Freiheiten zu befürchten haben und auch sonst keine gewichtigen Gründe für eine Fällung haben, denn schließlich haben Gehölze nicht nur eine Wohlfahrtswirkung, sondern steigern auch den Wert eines Grundstücks. Auch ein Blick über die Stadtgrenzen hinaus zeige, der Anteil der Kommunen mit Baumschutzsatzung ist rückläufig. Als Beispiele wurden hier die 60.000 Einwohner zählende Stadt Herten in Nordrhein-Westfalen genannt, wo für das Fällen von Bäumen auf dem eigenen Grundstück bis auf Ausnahmen keine Genehmigung notwendig ist. Auch in Sachsen wurde im September 2010 ein Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts beschlossen, welches die Baumschutzsatzung auf bebauten Grundstücken stark gelockert hat.
Insgesamt sei die Baumschutzsatzung in ihrer aktuellen Form daher ein unnötiger und bürokratischer Eingriff in die Rechte von Grundstückseignern, welche noch dazu das Hauptziel - den Schutz von Bäumen - verfehle.
Um das Thema näher zu beleuchten wurde Fr. Domhardt vom Sport und Betriebsamt, Abteilung Stadtgrün eingeladen.
Frau Domhardt berichtete zunächst über den Verantwortungsbereich und die Aufgaben ihrer Abteilung. Die Baumschutzsatzung sah sie als wichtigen Bestandteil zu Schutz und Entwicklung von Bäumen und Grünflächen in Ilmenau. So sei es in der Vergangenheit mehrfach gelungen Bäume vor dem Fällen zu bewahren. Es gelte zwar allgemein "Baurecht vor Baumrecht", aber in vielen Fällen konnten durch Gespräche mit Betroffenen Lösungen gefunden werden, die für alle Seiten vertretbar waren und Bäume erhalten haben.
Aus anderen Kommunen und Städten in Thüringen konnte Frau Domhardt eher über schlechte Erfahrungen mit weggefallenen Baumschutzsatzungen berichten. Viele Bürger wüssten nicht genau woran sie sind, da sie nun keine Ansprechpartner in ihrer Stadt mehr haben. Dennoch müssten diese sich rückversichern, ob ihr Baum nicht einer der auf Landesebene übergeordneten Umweltschutzverordnungen unterliege. Die Aufgabe der Beratung übernimmt in diesen Städten die untere Naturschutzbehörde, die jedoch durch die Masse der Anfragen überlastet sei. Bürger müssten oft länger auf Antworten warten, Vor-Ort-Termine sind schwer zu vereinbaren und insgesamt steige der Verwaltungsaufwand enorm. Bei der Entscheidungsfindung und den ggf. auferlegten Ersatzpflanzungen habe dann die Stadt keinerlei Einfluss mehr. Man sei auf Gedeih und Verderb dem jeweiligen Sachbearbeiter ausgeliefert.
Die Anwesenden nutzten die Gelegenheit für viele Fragen. So wurde noch einmal deutlich, dass die Baumschutzsatzung nicht als behördliche Schikane angesehen werden sollte, sondern viel mehr als Service für den Bürger. Die Antragsstellung für Baumfällung sei kostenlos. Damit gehe im Normalfall eine Beratung mit Frau Domhardt und/oder ihren Kollegen einher. Darin gehe es zum Einen um die Frage, ob Bäume wirklich gefällt werden müssten, zum Anderen aber um die Beratung für Ersatzpflanzungen. Gerade durch letzteres können Fehlinvestitionen in ungeeignete Baumarten vermieden werden. In den meisten Fällen werden die Anträge genehmigt, wie auch ein Blick in die Statistik zeige. So wurden im Jahr 2011 von knapp 150 Anträgen nur zwei nicht genehmigt. Hausbesitzer bräuchten daher keine Angst zu haben, dass ihr Baum zur Belastung werden könnte. Wenn Gefahren oder Beeinträchtigungen durch den Baum gegeben sind, würde die Fällgenehmigung in der Regel erteilt.
Einen weiteren schönen Effekt konnte Frau Domhardt zum Thema Weihnachtsbäume berichten. Die großen Weihnachtsbäume im Stadtgebiet (Markt, Kirche, Lindenstraße) wurden in der Vergangenheit sehr oft über Baumfällanträge ausfindig gemacht. Bäume, die aus verschiedenen Gründen "einfach" gefällt worden wären, haben auf diesem Weg noch einen sinnvollen Zweck für die Stadt erfüllt.
Aufgrund der Fülle an neuen Informationen und Sichtweisen zum Thema war man sich schnell einig, dass eine Abschaffung der Baumschutzsatzung nicht weiter verfolgt werden solle, selbst wenn dies nur auf bebauten Flächen der Fall wäre. Viel wichtiger sei es, diese für die Anwesenden neuen Informationen auch nach außen zu tragen. Viele wüssten leider nicht, dass die Baumschutzsatzung keine Belastung oder gar Bedrohung darstellt und auch mit vielen Vorteilen einhergeht. Mit Frau Domhardt wurde vereinbart im Kontakt zu bleiben, um mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Information an die Bürger zu unterstützen. Denkbar wäre zum Beispiel ein kleiner Leitfaden auf den Internetseiten der Stadt oder ein Artikel in der Lokalpresse oder dem Amtsblatt der Stadt Ilmenau