Die Bundesregierung plane, durch eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes Maßnahmen gesetzlich vorzuschreiben, die automatisch bei Erreichen vorgegebener Inzidenzwerte in Kraft träten. Die Einschränkungen, die bisher von den Bundesländern und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten nach einer Bewertung des tatsächlichen Infektionsgeschehens nach Abwägung der Angemessenheit und Verhältnismäßig angeordnet worden seien, würden nun automatisch in Kraft treten. Gleiches gelte für die Einschränkungen der verfassungsgemäßen Freiheitsrechte wie körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Freizügigkeit und Unverletzlichkeit der Wohnung. Darüber hinaus solle die Bundesregierung ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung die Einschränkung weiterer Grundrechte vorzunehmen.

"Hiermit würde alles, was auch deutsche Gerichte in den vielen Monaten der Pandemie stets betont haben, völlig ignoriert. Jede Einschränkung der Grundrechte bedarf einer Prüfung auf Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit - mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf treten diese jedoch automatisch in Kraft, ohne dass es einer solchen Prüfung bedarf", stellt Martin Mölders, Vorsitzender der FDP des Ilm-Kreises, fest. Damit schieße die Regierung völlig über ihren Kompetenzrahmen und das Gebot der Subsidiarität hinaus und riskiere, dass auch dieses Gesetz vom Bundespräsidenten nicht unterschrieben werden dürfe. "Geradezu aberwitzig ist es jedoch, dass Grundrechte eingeschränkt werden sollen auf der Basis eines Inzidenzwertes, in der Höhe mit 1oo zudem willkürlich gegriffen, deren Validität selbst von Nachrichtensprechern stets bezweifelt werden. Denn der Inzidenzwert hängt stets nicht nur von der Zahl der Testungen vor Ort, sondern auch von den Meldungen der örtlichen Gesundheitsämter ab, die offensichtlich sehr unterschiedlich arbeiten. Das kann und darf nicht die Basis für derartige Eingriffe in das Leben der Menschen sein", so Mölders weiter.
Mehr als problematisch sei auch die Festlegung der Rechtsfolgen für die Ebene der Landkreise, als die auch Bremen und Hamburg gelten sollen. "Neben diesen Stadtstaaten gibt Landkreise, die sind so groß wie das Saarland. Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit, wenn lokal oder regional überschaubar Infektionsschwerpunkte die Zahlen hochtreiben, den ganzen Kreis oder die Stadt lahmzulegen?" Die Freiheit und die Verantwortung, vor Ort angemessen zu entscheiden, würde mit diesem Gesetz den Landes- und Kommunalpolitikern aus der Hand genommen und auf eben die übertragen, die bei allen zentral gesteuerten Maßnahmen die Unfähigkeit zur Lösung der Probleme unter Beweis gestellt hätten. "Wir fordern alle Verantwortlichen, vor allem unsere Bundestagsabgeordneten und die Vertreter des Landes im Bundesrat auf, diesem Anschlag auf unsere verfassungsgemäße Ordnung entschieden entgegenzutreten.


gez. Martin Mölders, Vorsitzender FDP Ilm-Kreis