Kommunalabgaben

- wie rechtsmäßig sind sie ?

Zum Bürgerstammtisches am 18.06.2004 des Ortsverbandes Stadtilm der FDP stellt sich der Gebühren- und Abgabenexperte Norbert Ortloff den Fragen der Stadtilmer Bürger. Ortloff erläuterte, dass die von Herrn Althaus im Wahlkampf gemachten Aussagen zur Umwandlung der Beiträge in Gebühren für alle Nutzer ohne jede fachliche Grundlage erfolgten. Eine Umlegung der Gebühren in Beiträge würde bedeuten, dass ca. zwei Milliarden Euro an bereits gezahlten Beiträgen an die Bürger zurück gezahlt werden müssten. Woher dieses Geld kommen könnte, lässt Herr Althaus jedoch offen.
Eine faire Finanzierung der Erschließungs- und Ausbaukosten ist nach Überzeugung der FDP nur über eine Mischfinanzierung aus Gebühren und Beiträgen möglich.

Es existieren derzeit 180 Wasser- und Abwasserverbände in Thüringen. Diese "Kleinstaaterei" erzeugt extrem hohe Kosten für Verwaltung, Geschäftsstellen und Vorstände. Eine Kostenentlastung für die Bürger muss umgehend durch den Zusammenschluss von Verbänden erfolgen. Dauerhaft ist eine Anzahl von sechs Wasser- und Abwasserverbänden in ganz Thüringen wirtschaftlich, so FDP-Experte Ortloff.
"Das Thüringer Kommunalabgabengesetz regelt die Einnahmepflicht der Städte und Gemeinden. Somit sind die Stadt, auch Stadtilm und der kommunale Zweckverband zur Erhebung von Beiträgen verpflichtet. Sollte die Stadt dieser Verpflichtung nicht nachkommen, läuft sie Gefahr unter Zwangsverwaltung gestellt zu werden", so Ortsvorsitzender Thomas Brömel auf Anfrage eines Stadtilmer Bürgers.

Kritik am Wahlkampf der Freien Wählergemeinschaft äußerte Stadtratskandidat Holger Langer "Es ist skandalös, wie die Freie Wählergemeinschaft mit Parolen, die jeder Rechtsgrundlage entbehren, die Bevölkerung bei diesem Thema verunsichern und so auf unlauteren Stimmenfang gehen." Der FDP-Ortsverband wünscht sich ein sachlicheres und offeneres Umgehen mit dem Thema Gebühren und Abgaben von allen Beteiligten.

21.06.2004 Frank-Andre Thies